Urteil Unpünktliche Mietzahlungen als Kündigungsgrund
Schlagworte
Unpünktliche Mietzahlungen als Kündigungsgrund
Leitsätze
1. Zur Unwirksamkeit einer auf unpünktlichen Mietzahlungen beruhenden außerordentlichen und ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses.
2. Haben Vermieter und Vorvermieter die monatlich wiederkehrenden verspäteten Mietzahlungen des Mieters seit Beginn des Mietverhältnisses sechs Jahre lang widerspruchslos hingenommen, hat der Vermieter den Anschein gesetzt, der Vertragsverletzung kein erhebliches Gewicht beizumessen sowie darin keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen zu sehen; daran vermag auch eine dreimalig nach erfolgter Abmahnung verspätet geleistete Mietzahlung nichts zu ändern.
(Leitsatz 2 von der Redaktion)
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