Urteil Unmöglichkeit, - der Auflassung nach Umschreibung
Schlagworte
Unmöglichkeit, - der Auflassung nach Umschreibung; Auflassung, Unmöglich- keit der - nach Grundbuchumschreibung; Vormerkung; Auflassungsvormerkung; Eintragung einer -
Leitsätze
a) Einer Verurteilung zur Auf lassung steht der Gesichtspunkt der Unmöglichkeit der geschulde ten Leistung nur dann nicht entge gen, wenn der Schuldner im Zeit punkt der letzten mündlichen Ver handlung im Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen ist.
b) Ist das Eigentum im Grundbuch auf einen Dritten umgeschrieben, muß der Gläubiger, der vom nicht mehr berechtigten Schuldner gleichwohl Auflassung verlangt, darlegen und beweisen, daß diese Wirksamkeit erlangen wird.
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