Urteil Unmöglichkeit bei widersprechenden einstweiligen Verfügungen
Schlagworte
Unmöglichkeit bei widersprechenden einstweiligen Verfügungen
Leitsatz
Hat ein Geschäftsraummieter gegen den Vermieter eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Vermietung von anderen Räumen an einen Konkurrenten erwirkt, ist die später erwirkte einstweilige Verfügung des Konkurrenten gegen den Vermieter auf Erfüllung des Vertrages auf eine unmögliche Leistung gerichtet, da der Konkurrent hier nur Schadensersatz verlangen kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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