Urteil Unlautere Machenschaften


Schlagworte

Unlautere Machenschaften; Erbauseinandersetzung; Teilungsversteigerung; Miterben; Vermögensverlust; Zusammenwirken

Leitsatz

Den Schädigungstatbestand von § 1 Abs. 3 VermG kann grundsätzlich auch der erfüllt haben, wer als Miterbe im einvernehmlichen Zusammenwirken mit staatlichen Stellen eine Teilungsversteigerung beantragt hatte, um andere Miterben gezielt um die Möglichkeit eines Eigentumserwerbs zu bringen.

(Leitsatz der Entscheidung entnommen)

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