Urteil Unlautere Machenschaften
Schlagworte
Unlautere Machenschaften; Mauergrundstück; Machtmissbrauch
Leitsatz
Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen (Enteignungen von "Mauergrundstücken") auf der Grundlage des § 10 des Verteidigungsgesetzes der DDR aus dem Jahr 1961 sind generell nicht als unlautere Machenschaften i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG einzustufen, auch wenn diese Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze und an der Grenze zu Berlin (West) "sinnfälliger Ausdruck des Unrechtsregimes der früheren DDR" waren.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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