Urteil Unlautere Machenschaft


Schlagworte

Unlautere Machenschaft; Erbausschlagung; Beweislast; Kausalität; Beweiserleichterung; Gewerbeerlaubnis; Erfahrungstatsache

Leitsätze

1. Auch eine durch unlautere Machenschaften erwirkte Erbausschlagung kann vermögensrechtliche Ansprüche begründen.

2. Die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, geht auch im Vermögensrecht grundsätzlich zu ihren Lasten.

3. Die Drohung mit dem Entzug der Gewerbeerlaubnis erfüllt, gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorstellungen und den sie tragenden ideologischen Grundsätzen, nicht immer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 VermG.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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