Urteil Unklare Angabe des Mietspiegelrasterfeldes bei Mieterhöhung
Schlagworte
Unklare Angabe des Mietspiegelrasterfeldes bei Mieterhöhung
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn unklar ist, welches Mietspiegelfeld einschlägig sein soll (hier: Angabe "Mietspiegelfeld J2 + 4").
(Leitsatz der Redaktion)
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