Urteil Ungültigerklärung eines Wirtschaftsplanbeschlusses
Schlagworte
Ungültigerklärung eines Wirtschaftsplanbeschlusses
Leitsatz
Ein beschlossener Wirtschaftsplan, der die Vorschüsse nicht entsprechend den vorgeschriebenen 50 % nach Verbrauch und 50 % nach der beheizten Fläche umlegt, ist auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären.
(Leitsatz der Redaktion)
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