Urteil Ungerechtfertigte Bereicherung
Schlagworte
Ungerechtfertigte Bereicherung; Notwendige Verwendungen; Bereicherung/ungerechtfertigte; Ofenreinigung; Rechtsausübung/unzulässige; ungerechtfertigte/Bereicherung; unzulässige/Rechtsausübung; Verwirkung; Beseitigung/von Mängeln; Mängelbeseitigung; notwendige/Verwendungen; Reinigung/des Ofens; töpfermäßige/Ofenreinigung; Verwendungen/notwendige
Leitsatz
Die Kosten für die töpfermäßige Reinigung von Öfen sind notwendige Verwendungen auf die Mietsache, die der Mieter gemäß § 547 Abs. 1 BGB vom Vermieter ersetzt verlangen kann.
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