Urteil Ungenügende Mietschuldenübernahme durch das JobCenter, Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle
Schlagworte
Ungenügende Mietschuldenübernahme durch das JobCenter, Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle
Leitsatz
Die Erklärung des JobCenters, nicht näher bezeichnete Mietschulden des Mieters „nach aktuellem Stand“ zu übernehmen, stellt keine den Anforderungen des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 BGB genügende Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung des Vermieters dar.
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