Urteil Ungenehmigte Gewerbenutzung einer Wohnung durch den Mieter
Schlagworte
Ungenehmigte Gewerbenutzung einer Wohnung durch den Mieter; Erlaubnis auf teilgewerbliche Nutzung; Kündigung wegen Pflichtverletzung
Leitsatz
Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.
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