Urteil Unfall beim Heizölbetanken
Schlagworte
Unfall beim Heizölbetanken; Verkehrssicherungspflicht
Leitsatz
Den Vermieter trifft kein Mitverschulden, wenn es beim Betanken einer durch ein Fachunternehmen eingerichteten und gewarteten Heizölanlage, die mit einem Dreiwegeschieber ausgestattet ist, dessen Funktion für jedermann erkennbar ist, durch Versäumnisse des Öllieferanten zu einem Ölunfall kommt.
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