Urteil Unerlaubte Untervermietung


Schlagworte

Unerlaubte Untervermietung; Kündigungsgrund; Mietsache; vertragsmäßiger Gebrauch; vertragswidriger Gebrauch; Überlassung an Dritten; Untervermietung, unbefugte; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, außerordentliche; Abmahnung; Vermieterrecht, Beeinträchtigung; Dauerschuldverhältnis, personalbezogenes

Leitsatz

Beläßt der Mieter einen Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch der Mietsache ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, so ist dieser zur fristlosen Kündigung berechtigt, ohne daß es der Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Rechte bedarf.

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