Urteil Unbilligkeit des Nutzungsentgelts für die Sondernutzung öffentlicher Straßen


Schlagworte

Unbilligkeit des Nutzungsentgelts für die Sondernutzung öffentlicher Straßen

Leitsatz

Das erhöhte Entgelt für die Sondernutzung öffentlicher Straßen gem. Tarifstelle 401 der Entgeltordnung für die Sondernutzung öffentlicher Straßen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die Sondernutzung zunächst beantragt wurde, der Nutzer es aber verabsäumt hat, die Verlängerung der Erlaubnis rechtzeitig zu beantragen.

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