Urteil Unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers
Schlagworte
Unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers
Leitsatz
Eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung (Rechtshängigkeit) ist wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig. Insofern ist ein Kläger auf einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO oder auf eine Klageänderung zur Zahlung eines bezifferten Kostenbetrages als materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch zu verweisen (entgegen LG Berlin, 29 O 312/03 = GE 2004, 51). (Leitsatz der Redaktion)
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