Urteil Unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers


Schlagworte

Unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers

Leitsatz

Eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung (Rechtshängigkeit) ist wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig. Insofern ist ein Kläger auf einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO oder auf eine Klageänderung zur Zahlung eines bezifferten Kostenbetrages als materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch zu verweisen (entgegen LG Berlin, 29 O 312/03 = GE 2004, 51). (Leitsatz der Redaktion)

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