Urteil Unbewohnbarkeit
Schlagworte
Unbewohnbarkeit
Leitsatz
Eine Wohnung ist i. S. d. MHG unbewohnbar, wenn weder sanitäre Anlagen noch eine Heizung vorhanden sind und ein Zustand vorliegt, der nach der polizeilichen Generalklausel zur Anordnung der Unbewohnbarkeit führen würde.
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