Urteil unbefristete


Schlagworte

unbefristete; Zulässige RückkaufverpflichtungRückkaufverpflichtung binnen 30 Jahren

Leitsätze

1. Die Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks war nach ZGB/DDR zulässig.

2. Eine unbefristete Rückverkaufsverpflichtung ist bei Verkäufen nach dem Verkaufsgesetz jedenfalls mit der Maßgabe wirksam, daß der Rückkaufsanspruch innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht werden kann.

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