Urteil Unbeachtliche formelle Mängel eines Mieterhöhungsverlangens
Schlagworte
Unbeachtliche formelle Mängel eines Mieterhöhungsverlangens; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; unzulässiger Zuschlag für vermieterseits geschuldete Schönheitsreparaturen; Speisekammer als zusätzlicher Nutzraum; Mängel im Treppenhaus
Leitsatz
Verlangt der Vermieter in seinem Mieterhöhungsbegehren unzulässigerweise auch einen Zuschlag für von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen, macht dies das Mieterhöhungsverlangen nicht insgesamt unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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