Urteil Umwandlung
Schlagworte
Umwandlung; Teileigentum in Wohnungseigentum; Ermächtigung; Vollmacht, Sondernachfolger; Mitwirkung
Leitsatz
Die Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf der Mitwirkung aller Wohnungs- und Teileigentümer und der Eintragung in das Grundbuch; die Mitwirkung von Sondernachfolgern ist nur dann entbehrlich, wenn sie in der in das Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ausgeschlossen ist.
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