Urteil Umstellung Zentralheizung auf Wärmelieferung mit Direktabrechnung
Schlagworte
Umstellung Zentralheizung auf Wärmelieferung mit Direktabrechnung; Wärmecontracting
Leitsätze
1. Aus ergänzender Vertragsauslegung kann sich eine Berechtigung des Vermieters ergeben, die Wärmeversorgung von der selbstbetriebenen Zentralheizung auf Wärmelieferung durch einen Dritten mit Direktabrechnung umzustellen.
2. Soweit keine Modernisierung im Sinne des § 3 MHG vorliegt, können auch danach nur Betriebskosten gem. § 27 II. BV umgelegt werden; Investitionskosten gehören dazu nicht.
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