Urteil Umstellung des Wirtschaftsjahres und Fortgeltung des Wirtschaftsplans


Schlagworte

Umstellung des Wirtschaftsjahres und Fortgeltung des Wirtschaftsplans; Mehrheitsbeschluß; Zitterbeschlüsse

Leitsätze

1. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres von der Heizperiode auf das Kalenderjahr kann von der Mehrheit der Eigentümerversammlung wirksam beschlossen werden.

2. Der Mehrheitsbeschluß über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zum Beschluß über einen neuen Wirtschaftsplan ist jedenfalls nicht ex tunc unwirksam.

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