Urteil Umstellung der Teilinklusivmiete für preisgebundenen Wohnraum auf Nettomiete durch Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Umstellung der Teilinklusivmiete für preisgebundenen Wohnraum auf Nettomiete durch Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums kann während des Bestehens der Preisbindung die bisherige Mietstruktur für die Zukunft durch einseitige Erklärung nach § 10 WoBindG ändern, indem er die bisher in der Grundmiete enthaltenen Betriebskosten herausrechnet und diesen Betrag als Vorauszahlung auf die nunmehr zwingend abzurechnenden Betriebskosten erhebt; dies kann auch dadurch geschehen, dass er dem Mieter eine - formell ordnungsgemäße - Betriebskostenabrechnung erteilt, die derartige Betriebskosten umfasst.
(Leitsatz der Redaktion)
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