Urteil Umstellung der Mietstruktur von einer Betriebskostenpauschale auf eine Net-tokaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlungen
Schlagworte
Umstellung der Mietstruktur von einer Betriebskostenpauschale auf eine Net-tokaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlungen
Leitsätze
1. Eine Formularklausel im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, die Mietstruktur durch einseitige Erklärung von einer Betriebskostenpauschale auf Betriebskostenvorauszahlungen umzustellen, ist unwirksam.
2. Die widerspruchslose Zahlung von Betriebskostennachforderungen durch den Mieter stellt keine Zustimmung zu einer Änderung der Mietstruktur dar.
(Leitsätze der Redaktion)
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