Urteil Umschreibung des Grundbuchs
Schlagworte
Umschreibung des Grundbuchs; Nutzungsentschädigung bei vertraglich ausgeschlossen Verwendungsersatzansprüchen und Wegnahmerecht des Mieters; Voreigentümer; Eigentumsübergang; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Leitsätze
1. Mit Umschreibung des Grundbuches stehen dem neuen Eigentümer Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis nur zu, wenn der Voreigentümer selbst Vermieter war.
2. Der nicht weichende Mieter haftet aber nach Eigentumsübergang dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht, im Falle der Kenntnis von der fehlenden Nutzungsberechtigung auch verschärft aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
3. Zur Schätzung einer Nutzungsentschädigung, wenn Verwendungsersatzansprüche und ein Wegnahmerecht des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.
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