Urteil Umlegungsmaßstab
Schlagworte
Umlegungsmaßstab; Betriebskosten; preisgebundener Wohnraum; verbrauchsabhängige Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Führt die Umlegung von Betriebskosten nach Wohnraumfläche zu unbilligen Ergebnissen und begehrt die Mehrzahl der Mieter eine Änderung des Umlegungsmaßstabes, so ist der Vermieter gehalten, zukünftig verbrauchsabhängig abzurechnen.
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