Urteil Umlegung von Betriebskosten nach Kopfzahl
Schlagworte
Umlegung von Betriebskosten nach Kopfzahl; Melderechtsregister keine hinreichende Grundlage; Erfassung der wechselnden Personenzahl
Leitsatz
Ist vertraglich eine Umlegung der Betriebskosten nach der Kopfzahl der in einer Mietwohnung ständig lebenden Personen vereinbart, ist das Register nach dem Melderechtsrahmengesetz keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus mit einer Vielzahl von Wohnungen.
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