Urteil Umlegung, Ermessensausübung bei - im Geltungsbereich des Bebauungsplans


Schlagworte

Umlegung, Ermessensausübung bei - im Geltungsbereich des Bebauungsplans

Leitsätze

Zur Ermessensausübung bei der Festlegung des Umlegungsgebiets, wenn im Gel tungsbereich des Bebauungsplans, dessen Verwirklichung die Umlegung dienen soll, in bezug auf den Stand der Erschließung bzw. den Bedarf an Flächen für die öffentli che Nutzung einzelne Bereiche unterschiedlich betroffen sind.

BauGB §§ 55 Abs. 2, 58 Abs. 1

Führt die Umlegungsstelle die Umlegung zur Verwirklichung eines Bebauungsplans (ermessensfehlerfrei) in einem einheitlichen Umlegungsgebiet durch, obwohl in bezug auf den Stand der Erschließung bzw. dem Bedarf an Flächen für die öffentliche Nut zung einzelne Bereiche unterschiedlich betroffen sind, so kann sich bei der Berech nung der Verteilungsmasse und der Verteilung nach Flächen die Notwendigkeit erge ben, Flächenabzüge (§ 55 Abs. 2 BauGB) wie auch Flächenbeiträge (§ 58 Abs. 1 BauGB) in den jeweiligen Teilbereichen unterschiedlich anzusetzen.

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