Urteil Umlageschlüssel
Schlagworte
Umlageschlüssel; Betriebskostenabrechnung; Nebenkostenabrechnung; Wirtschaftseinheit
Leitsätze
1. Es ist auch im Hinblick auf unterschiedliche Belegungszahlen der einzelnen Wohnungen nicht als grob unbillig anzusehen, wenn der Vermieter nach einem Quadratmeter-Schlüssel abrechnet.
2. Eine Verpflichtung des Vermieters auf Änderung des Umlageschlüssels kann nur für die Zukunft angenommen werden.
3. Verfügt ein großer Gebäudekomplex nur über eine einzige Hauptwasserleitung sowie eine Hauptgasleitung, ist die Bildung einer Wirtschaftseinheit auch dann zulässig, wenn der Komplex über mehrere Eingänge an mehreren Straßen verfügt und neben Wohnungen auch Büro- und Geschäftsräume beherbergt.
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