Urteil Umlagemaßstab
Schlagworte
Umlagemaßstab; Heizkosten; Wärmedämmung; Verteilungsmaßstab; Energiebedarf; Sachverständigenbeweis; Gutachtenauftrag; Überschreitung
Leitsatz
Bei der Festlegung des Verteilungsmaßstabes der Heizkosten auf einzelne Mietwohnungen muß der Vermieter den baulichen Zustand des Gebäudes mit dem jeweiligen Energiebedarf der Wohnungen berücksichtigen.
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