Urteil Umlagefähige Modernisierungsaufwendungen


Schlagworte

Umlagefähige Modernisierungsaufwendungen; Wirtschaftlichkeitsbegriff; unnötige, unzweckmäßige, überhöhte Modernisierungskosten; Einbau von Wasserzählern

Leitsatz

Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.

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