Urteil Umlage von Kosten des Müllmanagements auch ohne ausdrückliche Vereinbarung
Schlagworte
Umlage von Kosten des Müllmanagements auch ohne ausdrückliche Vereinbarung; Müllabfuhr und Müllbeseitigung; Nachsortierung; Reinigung des Müllstandplatzes; Kostenoptimierung; Kostenersparnis; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Leitsätze
1. Kosten des Müllmanagements sind auch dann umlagefähig, wenn mietvertraglich nur die Kosten der „Müllabfuhr" als umlagefähige Betriebskosten vereinbart sind, aber durch die Optimierung der Müllbeseitigung eine Kostensenkung bewirkt wird, die sich für den Mieter durch eine geringere Umlage auswirkt; eine Berufung des Mieters auf die formale Position der fehlenden ausdrücklichen Vereinbarung ist treuwidrig.
2. Der Ansatz von Kosten des Müllmanagements wird erst durch die Unwirtschaftlichkeit begrenzt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?