Urteil Umlage von Betriebskosten nach „Personenmonaten“
Schlagworte
Umlage von Betriebskosten nach „Personenmonaten“; Umlageschlüssel
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine - nicht näher erläuterte - Umlage nach „Personenmonaten" erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind (Anschluss an Urteil vom 15. September 2010 - VIII ZR 181/09, GE 2010, 1534 und den Beschluss vom 18. Januar 2011 - VIII ZR 89/10, WuM 2011, 367).
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