Urteil Umlage von Betriebskosten nach der tatsächlichen Höhe, nicht nach Durchschnittswerten
Schlagworte
Umlage von Betriebskosten nach der tatsächlichen Höhe, nicht nach Durchschnittswerten
Leitsatz
Tatsächlich entstandene Betriebskosten, die den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen, sind in voller Höhe umzulegen; die Umlage ist nicht auf die durchschnittliche Höhe entsprechender Kosten beschränkt.
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