Urteil Umlage eines Concierge-/Pförtnerdienstes als Betriebskosten nicht ohne konkrete praktische Notwendigkeit
Schlagworte
Umlage eines Concierge-/Pförtnerdienstes als Betriebskosten nicht ohne konkrete praktische Notwendigkeit
Leitsatz
Die Umlage von Kosten eines Concierge-/Pförtnerdienstes als Betriebskosten kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Einführung des Concierge-Dienstes aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort geboten ist. (Leitsatz der Redaktion)
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