Urteil Umlage der Kosten für Anmietung des Wasserzählers nach Verbrauch
Schlagworte
Umlage der Kosten für Anmietung des Wasserzählers nach Verbrauch; Zählerdifferenzen; Messtoleranzen; Schätzung; Wirtschaftlichkeitsgebot
Leitsatz
Die Kosten der Anmietung eines Wasserzählers sind nach Verbrauch und nicht nach der Anzahl der in der Wohnung vorhandenen Zähler zu verteilen (gegen LG Berlin [ZK 67], GE 2007, 1123 für Eichkosten).
(Leitsatz der Redaktion)
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