Urteil Umfang des Sicherungszwecks einer Patronatserklärung
Schlagworte
Umfang des Sicherungszwecks einer Patronatserklärung; Ansprüche aus Abwicklungsverhältnis; Ansprüche aus nicht rechtzeitiger Räumung der Mietsache
Leitsätze
1. Eine Patronatserklärung ist ein bürgschaftsähnliches Sicherungsmittel. Sie ist - ebenso wie die Bürgschaft - bei Vorliegen eines unbefristeten und damit ordentlich kündbaren Mietverhältnisses in angemessener Frist kündbar.
2. Vom Sicherungszweck der Patronatserklärung sind auch Ansprüche aus dem Abwicklungsverhältnis der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses umfasst. Der Patron haftet daher weiterhin für Ansprüche des Vermieters, die daraus entstehen, dass der Mieter nicht sofort und/ oder nicht freiwillig aus den Mieträumen auszieht.
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