Urteil Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Weg zur Tiefgarage


Schlagworte

Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Weg zur Tiefgarage

Leitsätze

1. Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters geht nicht so weit, daß der Zugang für eine Tiefgarage täglich gereinigt werden müßte.

2. Rutscht der Mieter auf einem Ölfleck, der durch Laub verdeckt ist, aus und kommt zu Fall, kann er nicht allein deshalb Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Vermieter verlangen.

(Leitsätze der Redaktion)

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