Urteil Umfang der Verjährungshemmung bei Prozessaufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch
Schlagworte
Umfang der Verjährungshemmung bei Prozessaufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch; Freistellung von Grundschulden; Restitution; Aufwendungen; Auskehrung vereinnahmter Mietzinsen; Mieteinnahmen; Verjährung; Hemmung; Aufrechnung
Leitsätze
1. Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.
2. Bei § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, deren Voraussetzungen der Berechtigte darlegen und beweisen muss.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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