Urteil Umfang der Nachbesserungsverpflichtung
Schlagworte
Umfang der Nachbesserungsverpflichtung
Leitsätze
a) Der Auftragnehmer ist zu einer bestimmten Nachbesserung verpflichtet, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann.
b) Unverhältnismäßigkeit i.S.d. § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB kann nicht hauptsächlich nach der Relation der Kosten möglicher Nachbesserungsarten zueinander beurteilt werden.
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