Urteil Umfang der Bindungswirkung von Verwaltungsakten über Schädigung


Schlagworte

Umfang der Bindungswirkung von Verwaltungsakten über Schädigung

Leitsatz

Sowohl Behörden als auch Gerichte sind an die Entscheidungen der Vermögensbehörden zu der für die Berechtigung nach § 1 Abs. 6 VermG maßgeblichen Schädigung nur unter der Voraussetzung gebunden, dass diese entsprechende Feststellungen enthalten.

(Leitsatz der Entscheidung entnommen)

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