Urteil Umfang der Beheizungspflicht des Vermieters
Schlagworte
Umfang der Beheizungspflicht des Vermieters; Raumtemperatur; Durchschnittstemperatur; Beheizungszeit; Heizzeitklausel
Leitsatz
Eine Beheizung in der Zeit von 6 bis 23 Uhr mit einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius ist als ausreichende Erfüllung der Beheizungspflicht des Vermieters anzusehen.
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