Urteil Umfang und Grenzen der Beiratsermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrages und zur Beitreibung von Beitragsrückständen


Schlagworte

Umfang und Grenzen der Beiratsermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrages und zur Beitreibung von Beitragsrückständen

Leitsätze

1. Wird ein Verwaltungsbeirat lediglich zum Abschluss eines Verwaltervertrages durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt, ist er nicht zugleich auch bevollmächtigt, dem Verwalter umfangreiche Vollmachten und Ermächtigungen im Sinne von § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG zu erteilen.

2. Ist der Verwalter nicht wirksam ermächtigt, Beitragsrückstände der Gemeinschaft gerichtlich geltend zu machen, ist auch die durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt erhobene Zahlungsklage als unzulässig abzuweisen.

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