Urteil Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde


Schlagworte

Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde

Leitsätze

1. Eine Nichtigkeitsklage gegen den scheinbar rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts in WEG-Sachen ist in eine sofortige Erstbeschwerde umzudeuten, wenn der Beschluß des Amtsgerichts zwar durch Hinausgabe existent, aber mangels wirksamer öffentlicher Zustellung an den Antragsgegner noch nicht rechtskräftig ist.

2. Es kann offenbleiben, ob die auf Grund des scheinbar rechtskräftigen Zahlungsbeschlusses eingetragene Sicherungshypothek eine Beschwer begründet, wenn der Antragsgegner das ursprüngliche Bestehen der Wohngeldverbindlichkeiten nicht bestreitet. Die Beschwer liegt zumindest darin, daß er Erfüllung der Wohngeldschuld behauptet.

3. Bei erheblichen Verfahrensfehlern bereits in erster Instanz kann das Rechtsbeschwerdegericht die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.

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