Urteil Umbauzuschlag auf Gesamthonorar bei Umbau und Instandsetzung in einer Maßnahme
Schlagworte
Umbauzuschlag auf Gesamthonorar bei Umbau und Instandsetzung in einer Maßnahme; Architektenhonorar
Leitsatz
Ein Umbauzuschlag ist auch dann auf das Gesamthonorar zu berechnen, wenn das betroffene Gebäude nur teilweise umgebaut, ansonsten aber nur instand gesetzt wird.
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