Urteil Umbau einer Waschküche in einen Versammlungsraum als bauliche Veränderung


Schlagworte

Umbau einer Waschküche in einen Versammlungsraum als bauliche Veränderung; Nichtbeschluß bei Fehlen der erforderlichen Mehrheit

Leitsätze

1. Der Umbau eines im Aufteilungsplan als Waschküche bezeichneten Raums in einen Versammlungsraum bedarf als bauliche Veränderung und als eine von der festgelegten Zweckbestimmung abweichende Gebrauchsregelung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

2. Ein der Anfechtung nicht unterliegender Nichtbeschluß liegt grundsätzlich vor, wenn die Wohnungseigentümer zwar mit Mehrheit für einen Antrag stimmen, aber ihnen bei der Abstimmung bewußt ist, daß Stimmenmehrheit nicht ausreicht und die Versammlungsniederschrift keinen Zweifel an der Ablehnung des Antrags offenläßt.

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