Urteil Übertragung eines aus Mitteln der PDS stammenden Bankguthabens auf ein Konto der Treuhandanstalt
Schlagworte
Übertragung eines aus Mitteln der PDS stammenden Bankguthabens auf ein Konto der Treuhandanstalt
Leitsätze
1. Der Gegenwert eines von der PDS zum Zwecke der Gründung einer Stiftung zugunsten einer Universität am 31. Mai 1990 begebenen und am 5. Juni 1990 eingelösten Verrechnungsschecks unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt.
2. Die Bank begeht keine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung, wenn sie den aus dieser Scheckeinlösung stammenden Betrag auf Anforderung der Treuhandanstalt von einem bei ihr geführten Konto auf ein Konto der Treuhandanstalt überweist, ohne das Einverständnis des Kontoinhabers eingeholt zu haben.
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