Urteil Übertragung des Rechtsstreits auf Einzelrichter i. d. R. kein Revisionsgrund
Schlagworte
Übertragung des Rechtsstreits auf Einzelrichter i. d. R. kein Revisionsgrund
Leitsatz
Die Revision kann grundsätzlich nicht auf eine erfolgte Übertragung auf den Einzelrichter gestützt werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt bei verfassungskonformer Auslegung von § 526 Abs. 3 ZPO nur unter den engen Voraussetzungen der Willkür in Betracht.
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