Urteil Überschuldungslage
Schlagworte
Überschuldungslage; Kostenunterdeckung; Grundstücksparzelle; Flurstück; Buchgrundstück; Schädigungstatbestand; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverzicht; Zeitwert des Grundstücks; Beleihungswert; Hausgrundstück; unlautere Machenschaft
Leitsätze
1. Als überschuldetes Grundstück im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG kommt nur das Buchgrundstück, nicht ein grundbuchrechtlich unselbständiger Teil davon in Betracht.
2. Für die Überschuldungsprüfung kann ein vom Einheitswert des Grundstücks abweichender Zeitwert maßgebend sein, wenn nur ein Flurstück des Buchgrundstücks bebaut war und der Eigentümer hinsichtlich der übrigen Parzellen wegen deren Einbringung in die LPG kein Nutzungsrecht hatte.
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