Urteil Überschuldung
Schlagworte
Überschuldung; Sanierungsbedarf; Schädigungstatbestand; sowjetische Nutzung
Leitsatz
Beruht der Sanierungsbedarf eines Gebäudes und die darauf folgende Überschuldung des Grundstücks auf einer Nutzung durch die Rote Armee unter Ausschluß jeder Einwirkungsmöglichkeit des Eigentümers oder eines deutschen Verwalters, liegen die Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nicht vor.
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