Urteil Überschreitung des Abrechnungszeitraums für Betriebskosten


Schlagworte

Überschreitung des Abrechnungszeitraums für Betriebskosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung; Anwaltskosten für Abwehr einer unberechtigten Kündigung wegen unbegründeter Betriebskostennachforderungen; falscher Abrechnungszeitraum; mehrjähriger Abrechnungszeitraum; Schätzung; kalenderjährliche Abrechnung; Einschaltung des Rechtsanwalts zur Rechtsverteidigung oder Schadensabwendung; Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten; Rumpfjahr; Rumpfabrechnung; einmaliger Betriebskostenrückstand; Aufspaltung in Teilabrechnungen

Leitsätze

1. Wird der Abrechnungszeitraum von einem Jahr für Betriebskosten überschritten, ist die Abrechnung formell unwirksam. 2. Droht der Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer offensichtlich unbegründeten Betriebskostennachforderung an, so hat er dem Mieter die für deren Abwehr entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen.

(Leitsätze der Redaktion)

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